Private Krankenversicherung (PKV)
Seit dem 01.01.2009 besteht nun eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland (§ 193 Absatz 3 VVG). Grundsätzlich muss jede Person, die in Deutschland lebt eine gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) führen. Sollte eine Person keine dieser beiden Krankenversicherungen aufweisen, besteht hier die Möglichkeit sich über den eingeführten "Basistarif" abzusichern.
Arbeitnehmer / Arbeiter
Sofern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, haben Sie erst dann die Möglichkeit in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, sofern Sie die Beitrags-bemessungsgrenze der Krankenversicherung mit Ihrem Jahresbruttogehalt überschritten. Sollten Sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht, in dem Sie durch Ihren Anstellungsvertrag die Beitragsbemesungsgrenze der Krankenversicherung überschreiten, können Sie umgehend in die gewünschte private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Freiberufler / Selbstständiger
Als Freiberufler oder Selbstständiger unterliegen Sie nicht der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, um in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben. Diese dient nur für die Maximierung des zu zahlenden Beitrages an die gesetzliche Kranken-versicherung (GKV). Sie können umgehend in die private Krankenversicherungen (PKV) wechseln.
Gesellschafter Geschäftsführer / Vorstand
Sie besitzen in der Regel ein Anstellungsvertrag, aber durch Ihre Sonderstellung, die grundsätzlich mit einer Sozialversicherungsfreistellung verbunden ist, werden Sie in der Krankenversicherung wie ein Selbstständiger behandelt. Dadurch erhalten Sie in der Regel auch keinen steuerfreien Arbeitgeberzuschuß auf Ihre selber zu zahlenden Kranken-versicherungsbeiträge. Sie haben ebenfalls die freie Wahl in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die Auswahl seiner privaten Krankenversicherung (PKV) hängt immer von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich möchte Sie als Kunde die besten Leistungen, auch langfristig abgesichert haben, aber gleichzeitig sollen die zu zahlenden Beiträge so gering wie möglich sein.
Selbstverständlich sollen diese Beiträge auch langfristig gering bleiben. Wie wir aus unserem allgemeinen Leben wissen, ist das grundsätzlich bei den bezogenen Gütern auch nicht der Fall gewesen. Deshalb müssen Sie uns als Kunde Ihre genauen Kundenwünsche darlegen und wir werden Ihnen mit unserem Know How Licht in den Versicherungstarifdschungel bringen.
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