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Sollten Sie ein Angebot wünschen, dann senden Sie uns das hier aufzurufende Formular ausgefüllt zu. Bitte haben Sie Verständnis das nur komplett ausgefüllte Formulare bearbeitet werden können.
Das Bruttogehalt muss nicht angegeben werden!
Sollten Sie aber als Arbeitnehmer tätig sein, müssen Sie mindestens 49.950 € p.a. verdienen, um die Möglichkeit zu nutzen, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Sollten Sie als Berufsanfänger die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung (GKV) durch Ihren neuen Arbeitsvertrag überschreiten, können Sie umgehend in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Personen (Angestellte) die vor dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren, unterliegen der geringeren Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer, Freiberufler oder Selbstständige ist diese Voraussetzung nicht zu erfüllen, da dieser Personenkreis sofort in die private Krankenkasse (PKV) wechseln kann.
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